Reisen

Bevor man in fremde Länder reist, sollte nicht nur die Reiseapotheke gepackt, sondern auch der Impfschutz vervollständigt werden. Denn gut vorbereitet kann man sich vor teilweise sehr gefährlichen Krankheiten wirksam schützen.
Der Begriff "Reiseimpfungen" ist nicht definiert. Im Allgemeinen zählt man dazu Impfungen, die anlässlich einer Reise überprüft, empfohlen bzw. gegeben werden: also Impfungen, die evtl. vorgeschrieben, generell empfohlen, oder bei Risiko empfohlen sind.
Prinzipiell sollten Kinder und Jugendliche auf einer Reise ebenso wie Erwachsene einen Impfschutz gemäß den aktuellen Empfehlungen der "Ständigen Impfkommission" (STIKO) haben.
Das Impfprogramm soll möglichst 10 bis 14 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen sein. Diese Zeit wird zum Aufbau des Impfschutzes benötigt. Außerdem sind eventuelle Impfreaktionen in aller Regel auf diesen Zeitraum begrenzt.
Last minute-Reisen sind jedoch kein Grund, auf notwendige oder empfohlene Impfungen zu verzichten; das gilt vor allem für die Hepatitis A.
Sind zum Aufbau einer Grundimmunisierung mehrere Einzelimpfungen erforderlich, dürfen die hierfür vorgesehenen Mindestabstände nicht unterschritten werden; dagegen gibt es keine unzulässigen Maximalabstände.
Jede dokumentierte Impfung zählt.
Für alle Zeitabstände gilt der Grundsatz, dass die Reaktion der vorangegangenen Impfung vollständig abgeklungen ist und Komplikationen nicht aufgetreten sind.
Informiere Dich im Internet zu Deinem Reiseland, ggf. halte Rücksprache mit Deinem Hausarzt oder Medizinern der Tropeninstitute.
Wenn Du in tropische Länder fährst, solltest Du auch an Mücken-/Insektenschutz, gegebenenfalls an ein Moskitonetz (imprägniert), Mittel zur Wasserdesinfektion und zur Hygiene/Desinfektion denken.
Bei Lebensmitteln gilt der Grundsatz: „Cook it, peel it or forget it.“
Denn die schönsten Monate Deines Lebens möchtest Du doch nicht im Krankenhaus verbringen!
Nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes müssen alle durchgeführten Impfungen mit Datum, Bezeichnung (Handelsname) und Chargennummer des Impfstoffs, Name der Krankheit, gegen die geimpft wird, in einem Impfausweis dokumentiert und mit Namen, Anschrift (Stempel) und Unterschrift des impfenden Arztes versehen werden. Nach Möglichkeit sollten alle Impfungen in einem Impfbuch eingetragen werden, das ggf. im internationalen Reiseverkehr anerkannt wird. Das trifft auf das in Deutschland üblicherweise verwendete gelbe Heft im A6-Format "Internationale Bescheinigungen über Impfungen und Impfbuch" zu. Es kann u.a. bezogen werden über Deutsches Grünes Kreuz, Schuhmarkt 4, 35037 Marburg.
Impfungen können von niedergelassenen Ärzten und von Ärzten der Gesundheitsämter vorgenommen werden. Einzige Ausnahme ist die Impfung gegen Gelbfieber, die zur Gültigkeit im internationalen Reiseverkehr nur von einem Arzt oder einer Impfstelle mit staatlicher Zulassung dokumentiert werden darf.

Mehr Infos:
- Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit e.V.
- Übersichtlicher Ratgeber nach Zielort
- Zentrum für Reisekrankheiten
- Reiseimpfungen und Kostenerstattung:
